Ab wann wird ein Teamevent für Mitarbeitende steuerpflichtig? §19 EStG, der 110-Euro-Freibetrag und was das für eure Kalkulation bedeutet.
Title (59 Z.): Teamevent steuerlich absetzen: die 110-Euro-Grenze
Byline: Luca von Oesen
Tags: Steuern, Betriebsveranstaltung, Teamevent, Budget
129 € netto pro Person klingt nach einer Zahl, die eure Buchhaltung interessiert. Tatsächlich interessiert sie das Finanzamt genauso, nur an einer anderen Stelle: nicht als Ausgabe der Firma, sondern als Zuwendung an jeden einzelnen Mitarbeitenden. Und dafür gibt es eine feste Grenze. Sie heißt 110 Euro, sie steht seit 2015 wörtlich im Gesetz, und sie wird brutto berechnet, nicht netto, wie viele Angebote sie ausweisen.
Wer ein Teamevent bucht und intern das Budget rechtfertigen muss, stolpert an genau dieser Stelle: Ist das jetzt steuerfrei für die Kolleginnen und Kollegen, oder wird aus dem netten Nachmittag plötzlich geldwerter Vorteil? Die Antwort steht im Gesetz, sie ist eindeutig, und sie lässt sich in einer einzigen Rechnung zusammenfassen.
Was im Gesetz tatsächlich steht
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz regelt das seit der Reform 2015 ausdrücklich. Der Gesetzestext (§ 19 EStG, gesetze-im-internet.de) sagt: Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, „soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen". Die Regel gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr, und die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. Ein Event nur für die Führungsebene fällt schon aus diesem Grund heraus.
Entscheidend ist das Wort „soweit". Es macht aus den 110 Euro einen Freibetrag, keine Freigrenze. Der Unterschied ist in der Praxis alles: Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag bis zur Grenze steuerfrei, nur der überschießende Teil wird versteuert. Bei einer Freigrenze würde die gesamte Zuwendung steuerpflichtig, sobald sie die 110 Euro auch nur um einen Cent überschreitet. Genau diese Verwechslung sorgt regelmäßig für Verwirrung, wenn Teams die Kosten ihres Events kalkulieren. Dabei hat der Gesetzgeber die alte Freigrenzen-Logik 2015 bewusst durch den heutigen Freibetrag ersetzt.
Die Rechnung, die eure Kalkulation ändert
Die 110 Euro sind ein Bruttobetrag. Er umfasst laut Gesetz „alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer": Anfahrt, Aufbau, Material, Verpflegung, jeden Posten, den die Firma für den Rahmen der Veranstaltung zahlt, anteilig auf jeden teilnehmenden Kopf umgelegt. Bucht ihr ein Format zu einem Nettopreis, müsst ihr für den Steuervergleich also erst die Mehrwertsteuer aufschlagen.
Nehmt eine Preisstaffel wie die für Graffiti-Workshops und Action-Painting-Formate: Sie beginnt bei 129 € netto pro Person für kleinere Gruppen und sinkt mit wachsender Teilnehmerzahl bis auf 79 € ab 251 Personen. Rechnet man beide Eckwerte brutto:
- 129 € netto → 153,51 € brutto. Damit liegt ihr 43,51 € über dem Freibetrag. Nur dieser übersteigende Teil ist als geldwerter Vorteil steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Das ist der praktische Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze, an dem sich Rückfragen aus der Buchhaltung meist entzünden.
- 79 € netto → 94,01 € brutto. Das bleibt vollständig unter der 110-Euro-Marke. Bei ausreichend großer Gruppe ist der komplette Eventpreis pro Kopf steuerfrei, sofern die Teilnahme allen offensteht und es die erste oder zweite Betriebsveranstaltung im Kalenderjahr ist.
- Zwischenwerte der Staffel liegen entsprechend zwischen beiden Fällen. Je kleiner die Gruppe, desto höher der Bruttopreis pro Kopf, desto eher wird die Grenze überschritten.
Für den übersteigenden Teil bleibt der Firma trotzdem eine Lösung: Sie kann ihn nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25 % pauschal versteuern. Der pauschal versteuerte Anteil ist dann in aller Regel auch sozialversicherungsfrei, statt bei jedem Mitarbeitenden individuell als Lohn zu laufen. Ob das im Einzelfall greift und wie die Pauschalierung korrekt angemeldet wird, ist eine Frage für die Lohnbuchhaltung, nicht für einen Blogartikel.
Was für die 110-Euro-Grenze zählt (und was nicht)
- Alle Kosten des äußeren Rahmens zählen mit. Nicht nur der Eventpreis selbst, sondern auch Anfahrt, Raummiete, Deko, Verpflegung und Geschenke, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, als Summe, anteilig auf die Köpfe verteilt.
- Begleitpersonen zählen zur Zuwendung des jeweiligen Mitarbeitenden. Nimmt ein Kollege Partner oder Partnerin mit, wird deren Anteil dem Mitarbeitenden zugerechnet, nicht separat freigestellt.
- Die Veranstaltung muss allen offenstehen. Ein Event nur für einzelne Abteilungen ist unproblematisch, solange es innerhalb dieses Betriebsteils allen offensteht. Ein reines Führungskräfte-Event fällt aus der Begünstigung heraus.
- Maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr profitieren von der Regel. Eine dritte Feier im selben Kalenderjahr ist in voller Höhe steuerpflichtig, unabhängig vom Betrag pro Kopf.
- Nicht teilnehmende Mitarbeitende senken die Pro-Kopf-Kosten nicht künstlich. Seit einem BFH-Urteil von 2015 werden die Gesamtkosten nur noch auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmenden verteilt, nicht mehr auf alle eingeladenen.
- Der Betrag ist ein Freibetrag, kein Rabattgutschein. Bucht ihr über der Grenze, verfällt sie nicht. Nur der überschießende Teil wird steuerlich relevant, der Rest bleibt in jedem Fall abgedeckt.
Warum das eure Formatwahl beeinflusst
Ein Format mit hohem Einzelanteil, etwa ein Graffiti-Workshop, bei dem jedes Team ein eigenes Motiv gestaltet, kostet pro Kopf naturgemäß mehr als eine reine Führung oder ein Vortrag. Die 110-Euro-Grenze ist deshalb kein Argument gegen aufwendigere Formate, sondern ein Rechenposten, den ihr vorab einplant: Bleibt ihr knapp darüber, ist meist nur ein kleiner Teil pauschal zu versteuern, kein Grund, das ganze Konzept zu verwerfen.
Wichtiger ist der Blick auf die Gruppengröße. Da die Fixkosten einer Veranstaltung (Anfahrt, Aufbau, Genehmigung) sich auf mehr Köpfe verteilen, sinkt der Bruttopreis pro Person mit wachsender Gruppe fast automatisch unter die Grenze. Wer also plant, mehrere Abteilungen gemeinsam einzuladen statt getrennter Kleinevents, bleibt steuerlich oft im grünen Bereich, wo eine Einzelabteilung schon knapp darüber läge.
FAQ
Ist die 110-Euro-Grenze eine Freigrenze oder ein Freibetrag?
Ein Freibetrag. Nur der Betrag, der 110 Euro pro Kopf übersteigt, ist steuerpflichtig, nicht die gesamte Zuwendung. Das steht so im Wortlaut von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG.
Zählt die Umsatzsteuer zur 110-Euro-Grenze mit?
Ja. Der Gesetzestext nennt ausdrücklich „Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer". Ein Nettoangebot muss also erst um die Mehrwertsteuer hochgerechnet werden, bevor ihr es mit der Grenze vergleicht.
Was passiert, wenn wir die Grenze überschreiten?
Nur der übersteigende Teil wird als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Die Firma kann diesen Anteil pauschal mit 25 % versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG); dann bleibt er in der Regel auch sozialversicherungsfrei.
Gilt die Grenze pro Veranstaltung oder pro Jahr?
Pro Betriebsveranstaltung und pro teilnehmendem Mitarbeitenden, für maximal zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr. Eine dritte Feier im selben Jahr fällt komplett aus der Begünstigung.
Muss das Event für alle Mitarbeitenden offen sein?
Ja, für alle Angehörigen des Betriebs oder zumindest eines Betriebsteils. Ein Event ausschließlich für die Führungsebene erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Klärt die konkrete Anwendung auf euren Fall, insbesondere die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG, mit eurer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Wie so ein Format konkret abläuft, zeigt der Artikel Teamevent für große Gruppen. Wer sein Team direkt in München anfragen will, findet die Preisstaffel und das Anfrageformular unter Team Events München.
Google-Rezensionen
★ 4,6/5 · 59 BewertungenDrei Teams, die mit uns gearbeitet haben, zitiert aus unserem Google-Profil. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen
“Hatten Teamevent und haben voller Freude die Wand vom Bahnwärter Thiel vollgesprüht. Riesen Spaß und super Anleitung!”
“[…] 28 KollegInnen im Alter zwischen 20 bis 60 und alle komplett ahnungslos. […] Am Ende waren wir sehr stolz auf uns. […] Zur Erinnerung gab es von Luca noch Fotos, die mit der Drohne aufgenommen wurden.”
“[…] Überrascht hat mich, dass man kein Künstler sein muss, denn jeder wird individuell abgeholt und ermutigt, sich auszuprobieren. […] Am Ende hatten wir ein tolles Kunstwerk kreiert und ein breites Grinsen im Gesicht.”
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